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Die Hauptaufgabe der Kirchenkreiskommission ist die Gestaltung und Weiterentwicklung des kirchlichen Lebens im Kirchenkreis. Sie steht dabei im Dialog mit der Pfarrschaft, den Angestellten und den Gemeindegliedern. So beschliesst sie beispielsweise den Gottesdienst- und Kollektenplan. Darin ist festgehalten, wann und wo unsere Gottesdienste stattfinden und an wen die Kollekte entrichtet wird. Die Pfarrpersonen bestimmen, wer die Gottesdienste hält. Die Kirchenkreiskommission ist auch für die Entwicklung der Angebote verantwortlich. Diese Aufgaben hat sie teilweise an eingesetzte Arbeitsgruppen delegiert. So gibt es beispielsweise eine Arbeitsgruppe Kind und Familie, welche die Angebote dieser Zielgruppe periodisch überprüft und anpasst. Jede Arbeitsgruppe setzt sich aus einem Mitglied der Kirchenkreiskommission, einer Pfarrperson, Angestellten und gerne auch aus Gemeindegliedern zusammen. So ist die Weiterentwicklung von unseren Angeboten breit abgestützt. Im Weiteren verabschiedet die Kirchenkreiskommission jedes Jahr das Budget des Kirchenkreises an die Kirchenpflege. Der Gestaltungsspielraum darin ist jedoch eingeschränkt. Die personellen Ressourcen und das Budget für unsere Liegenschaften werden von der Kirchenpflege budgetiert. Es verbleiben der Kirchenkreiskommission somit die Budgetierung von Sachkosten für unsere Angebote. Schlussendlich ist die Kirchenkreiskommission verantwortlich, dass die Kreisorganisation funktioniert und die Kirchenkreisversammlungen stattfinden. Ergänzt wird diese Aufgabe mit der Aufsicht über den Betrieb im Kirchenkreis und die Amtsführung der Pfarrpersonen. Alles in allem ein bunter Strauss an Aufgaben und Herausforderungen.
Andi Stoll, Präsident Kirchenkreiskommission
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