Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Das Kirchgemeindeparlament besteht aus 45 Mitgliedern, die in den sechs Wahlkreisen der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen gewählt werden. Es soll die Vielfalt der Mitglieder unserer Kirchgemeinde abbilden.
Damit die Wählerinnen und Wähler eine gute Auswahl an Kandidierenden erhalten, organisieren die Kirchenkreise für jeden Wahlkreis eine Wahlkreisversammlung.
An diesen Versammlungen einigen sich die Teilnehmenden eines Wahlkreises auf eine Liste mit Kandidierenden, die sie zur Wahl empfehlen. Interessierte, welche es nicht auf diese Liste schaffen, können trotzdem kandidieren. Sie tun dies auf einer separaten Liste. Wahlvorschlagformulare finden Sie untenstehend.
Ab Anfang Februar 2022 werden alle Kandidierenden auf dieser Website sowie später in einer Sonderbeilage von «reformiert.lokal» mit Bild und Steckbrief vorgestellt.
Mitte März erhalten Sie die Wahlunterlagen mit den Namen der Kandidierenden per Post von der Stadt Zürich zugestellt, damit sie bis am 3. April 2022 ihre Wahl treffen können.
An den Wahlkreisversammlungen einigen sich die Teilnehmenden auf eine Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten, die sie den Wählerinnen und Wählern ihres jeweiligen Wahlkreises empfehlen. Die Kandidierenden können sich den Gemeindemitgliedern an den Wahlkreisversammlungen vorstellen. Die Organisatorinnen und Organisatoren in den Kirchenkreisen freuen sich auf eine rege Teilnahme und begrüssen Sie mit einem Apéro.
Wahlkreis I (Kirchenkreise eins und zwei) - 5 Sitze
Wahlkreis II (Kirchenkreise drei und neun) - 11 Sitze
Wahlkreis III (Kirchenkreis vier fünf) - 4 Sitze
Wahlkreis IV (Kirchenkreise sechs und zehn) - 10 Sitze
Wahlkreis V (Kirchenkreis sieben acht) - 6 Sitze
Wahlkreis VI (Kirchenkreise elf und zwölf) - 9 Sitze
Hinweis zu den Wahlkreisen: Die Wahl des Kirchgemeindeparlaments erfolgt in den Wahlkreisen wie sie bei den Wahlen des Kantonsparlaments oder Kirchensynode in der Stadt Zürich gelten. Oberengstringen gehört zum Wahlkreis IV. Das bedeutet, dass in der Regel ein Wahlkreis aus ein bis zwei Kirchenkreisen besteht. Ausserdem gibt es drei kleine Abweichungen, welche die Kirchenkreise eins und elf betreffen.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Wahlen haben, wenden Sie sich direkt an wahlen@reformiert-zuerich.ch oder Telefon 043 322 15 30.
Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Die stimmberechtigten Mitglieder haben am 3. April an der Urne ihre Behörden für die erste volle Amtsdauer bis 2026 gewählt.
103.04.2022Erfahren Sie alles über die Aufgaben und Kompetenzen und die Wahl unseres Exekutiv-Gremiums.
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