Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.

Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.

Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».

SO KANDIDIEREN SIE FÜR DAS PARLAMENT


Ein Parlament, das etwas bewegen kann, braucht gute, engagierte und verantwortungsbewusste Mitglieder. Die Kirchenpflege ermutigt alle Mitglieder der Kirchgemeinde Zürich, die ihre Themen einbringen und den Kurs der Kirche mitsteuern möchten, für das Parlament zu kandidieren.

Als Parlamentsmitglied haben Sie folgende Kompetenzen:

  • Einbringen von eigenen Themen und Vorschlägen via Motionen und Postulaten
  • Ausüben der politischen Kontrolle durch das Einholen von Auskünften bei der Kirchenpflege mittels Interpellationen, schriftlichen Anfragen oder in der Fragestunde
  • Beratung und Beschlussfassung über Anträge der Kirchenpflege und aus dem Parlament
  • Beratung und Genehmigung von Budget, Jahresrechnung und Projektkrediten
  • Wahl des Parlamentspräsidiums, des Büros, der Kommissionen und des Sekretariats des Parlaments
  • Festlegen des Steuerfusses

Um zu kandidieren, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche
  • Wohnsitz in der Kirchgemeinde Zürich
  • Mindestens 18-jährig
  • Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländische Bewilligung B, C oder Ci
  • Keine Unvereinbarkeiten mit anderen kirchlichen Funktionen

Erwünscht:

  • Interesse an kirchlichen Themen und Gestaltungswille für die Weiterentwicklung der Kirchgemeinde
  • Dialogfähig und lösungsorientiert
  • Zeit für 4 bis 8 Parlamentssitzungen à 3 bis 4 Stunden pro Jahr (plus Vorbereitungszeit). Verfügbarkeit für die Mitarbeit in parlamentarischen Kommissionen. Plenarsitzungen finden zurzeit mittwochs, 17.15 Uhr, statt.

Wohnsitz in dem Wahlkreis, in dem Sie kandidieren, ist nicht erforderlich.

So läuft Ihre Kandidatur und die Wahl ab

Symbolbild_kirchgemeindeparlament_290

Besuchen Sie eine Wählerversammlung in dem Wahlkreis, in dem Sie kandidieren möchten, und stellen Sie sich dort den Anwesenden vor. Die Anwesenden einigen sich an der Versammlung auf eine Liste, die sie den Wählerinnen und Wählern des Wahlkreises empfehlen möchten. (Falls Sie an der Wahlkreisversamlung nicht anwesend sein können, können Sie trotzdem empfohlen werden.)

  1. Sollten Sie nicht auf die Empfehlungs-Liste des Wahlkreises aufgenommen werden, aber trotzdem kandidieren wollen, können Sie alleine oder mit gleichgesinnten Personen auf einer eigenen Liste kandidieren.
    Gehen Sie dazu folgendermassen vor:
    Finden Sie 15 Personen, die Sie und allenfalls weitere Personen auf einer eigenen Liste mit ihrer Unterschrift unterstützen möchten. Reichen Sie diesen Wahlvorschlag bis am 13. Dezember 2021 bei der Geschäftsstelle der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich, Stauffacherstrasse 8, 8004 Zürich, im Original ein. Spätestens jedoch bis zum Ablauf der zweiten Frist, am 12. Januar 2022 (16 Uhr eintreffend).
  2. Machen Sie die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis auf Ihre Kandidatur sowie Ihre Ziele und Anliegen aufmerksam.
    Alle Kandidierenden werden Mitte März 2022 in einer Sonderausgabe des Kirchenkreismagazins reformiert.lokal sowie hier auf der Website mit Bild und Steckbrief vorgestellt.
  3. Mitte März 2022 erhalten die Stimmberechtigten von der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen einen leeren Wahlzettel mit so vielen freien Zeilen wie dem Wahlkreis Sitze zustehen. Zusätzlich erhalten sie ein Beiblatt mit allen Kandidierenden plus dem Namen der Liste, auf der die jeweilige Person kandidiert. Falls es nur so viele Kandidierende gibt wie freie Sitze, wird die Liste vorausgefüllt sein. Die vorgedruckten Listen können Sie unverändert einlegen oder Namen streichen und mit Namen von anderen wählbaren Personen ergänzen.
  4. Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Falls nicht genügend Kandidatinnen oder Kandidaten das absolute Mehr erreichen (dies gilt pro Wahlkreis), kommt es zu einem zweiten Wahlgang.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Wahlen haben, wenden Sie sich an wahlen@reformiert-zuerich.ch oder 043 322 15 30.

Wahlvorschlagsformulare für die Wahlkreise:

Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis I

Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis II

Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis III

Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis IV

Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis V

Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis VI

Aktuell

Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.

Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.

Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».

BEHÖRDENMITGLIEDER IM ERSTEN WAHLGANG GEWÄHLT


Die stimmberechtigten Mitglieder haben am 3. April an der Urne ihre Behörden für die erste volle Amtsdauer bis 2026 gewählt.

103.04.2022

REFORMIERT.LOKAL SONDERAUSGABE WAHLEN


In der Sonderausgabe Wahlen gibt es Aktuelles und Spannendes rund um die Wahlen am 3. April 2022.107.03.2022

KANDIDIERENDE KIRCHENPFLEGE


Die Kandidierenden für die Kirchenpflege stellen sich mit einem Kurzporträt vor.

PODIUMSDISKUSSION AM 3. MÄRZ


Ihre Fragen sind gefragt. Ab sofort können Sie Fragen an die Kandidierenden der Kirchenpflege einreichen, die diese am 3. März beantworten.1

VIELE NEUE KANDIDATUREN FÜR PARLAMENT


Die definitiven Wahlvorschläge für die Wahl am 3. April liegen vor.20.01.2022

SO WÄHLEN WIR DAS PARLAMENT


Was kann unser Kirchgemeindeparlament bewirken und an welchen Veranstaltungen können Sie Kandidierende kennenlernen?

SO WÄHLEN WIR DIE KIRCHENPFLEGE


Erfahren Sie alles über die Aufgaben und Kompetenzen und die Wahl unseres Exekutiv-Gremiums. 

SO KANDIDIEREN SIE FÜR DIE KIRCHENPFLEGE


Möchten Sie sich in der Kirchenpflege engagieren? Hier finden Informationen für Ihre Kandidatur.

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