
Am 7. März wählen wir an der Urne ein neues Mitglied der Bezirkskirchenpflege. Um den freien Platz bewerben sich drei Personen. Erfahren Sie mehr über die Kandidierenden und über die Aufgaben der Bezirkskirchenpflege.
Die Bezirkskirchenpflege wacht im Rahmen ihrer Zuständigkeit darüber, dass Behörden und Organe sowie Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen. Als Rechtsmittelinstanz entscheidet sie Rekurse gegen Beschlüsse der Kirchgemeinden und der Kirchenpflegen. Die Bezirkskirchenpflege steht unter der Aufsicht des Kirchenrates und erstattet ihm jährlich Bericht über ihre Amtsführung.
Alle Ausgaben von diesem Jahr finden Sie hier.
Viel Spass beim Lesen!
Alle Informationen zur aktuellen Situation auf einen Blick.